Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bestimmungen über das geistige Eigentum
AGBs myclimate Deutschland als PDF
Vorbemerkung
myclimate Deutschland gGmbH (im folgenden myclimate Deutschland genannt) ist eine 100%-Tochter der Schweizer Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership (im folgenden myclimate genannt). myclimate entwickelt eigene Klimaschutzprojekte, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen (CDM, Gold Standard) und wurde in internationalen Studien (ENDS, Tufts-University) als einer der weltweit führenden Anbieter im Bereich der freiwilligen CO2-Kompensation ausgezeichnet.
1. Definitionen
1.1 CDM: Der Clean Development Mechanism (CDM) ist ein vom Kyoto-Protokoll vorgesehener Mechanismus, der es den Industrieländern ermöglicht, einen Teil ihrer vereinbarten Treibhausgas-Reduktionsziele durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu erreichen. Der CDM dient auch dazu, Entwicklungsländer auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.
1.2 CER (Certified Emission Reduction): Zertifikate aus Emissionsreduktionen, die nach den Kriterien des CDM ausgestellt werden.
1.3 VER (Verified Emission Reduction): Zertifikate aus Emissionsreduktionen, bei myclimate immer nach dem Gold Standard verifiziert.
1.4 Gold Standard: Der Gold Standard ist ein von über 60 Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen entwickeltes best-practice-Label, das nur an Klimaschutzprojekte verliehen wird, wenn sie einen hohen ökologischen und sozialen Nutzen sowie langfristige und nachweisbare Emissionsreduktionen erbringen.
1.5 Emissionsreduktions-Zertifikate : verifizierte Emissionensreduktionen aus
Klimaschutzprojekten, deren Projektbeschreibung (PDD) validiert ist. Validierung
und Verifizierung werden von einer durch die UNFCCC oder den Gold Standard
akkreditierten Instanz durchgeführt.
1.6 Vintage: Verifizierungsperiode
2. Die myclimate Klimaschutzprojekte
2.1 Projekte, die von myclimate Deutschland angeboten werden, reduzieren die
Treibhausgasemissionen direkt an der Quelle, indem klimabelastende Energiequellen durch saubere ersetzt werden. Hohe Transparenz, nachweisbare Emissionsreduktionen über den gesamten Projekt-Lebenszyklus und höchste Qualität haben für myclimate Priorität. Ausschließlich Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz werden unterstützt. Die genauen Projektkriterien sowie –abläufe sind jeweils aktuell auf unserer website www.myclimate.org beschrieben.
2.2 Bei der Umsetzung der Klimaschutzprojekte arbeitet myclimate eng mit
erfahrenen Partnern in den jeweiligen Ländern zusammen. Diese Partner stellen sicher, dass die Projekte vor Ort professionell implementiert werden und
überprüfen sie regelmäßig auf ihre Leistung.
3. Gewährleistung, externe Überprüfung und Haftung
3.1 myclimate Deutschland gewährleistet, dass die Dienstleistungserbringer mit
aller Sorgfalt, sowie nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik arbeiten.
3.2 myclimate Deutschland garantiert, dass mindestens 80% der Kompensationsgelder den ausgewählten Klimaschutzprojekten zur Erreichung der Emissionsreduktionen zugeführt werden.
3.3 myclimate Deutschland verpflichtet sich, in der Regel bis spätestens zwei Jahre nach Bezahlung den Kompensationsbeitrag in den ausgewählten Klimaschutzprojekten einzusetzen, die entsprechende Menge an Emissionsreduktions-Zertifikaten zu generieren und diese spätestens innerhalb von 3 Jahren in einem international anerkannten Register (Gold Standard/UNFCCC, sowie im extern verifizierten myclimate-Register) stillzulegen. Die Gewährleistung einer höchstmöglichen Projektqualität, das heißt der bestmögliche Mitteleinsatz in wirksame, additionale und nachhaltige Projekte, hat Priorität.
3.4 Im Fall von unvorhergesehener Verzögerung oder Mindergenerierung von Emissionsreduktionen in den ausgewählten Projekten garantiert myclimate Deutschland die Realisierung der Kompensation:
a) durch Zertifikate derselben Vintage und derselben Qualität in einem anderen Projekt oder
b) durch Zertifikate in den ausgewählten Projekten aus einer späteren Vintage oder
c) durch Zertifikate mit späterer Vintage derselben Qualität (z.B. Gold Standard durch Gold Standard oder CERs durch CERs) in einem anderen Projekt.
3.5 Höhere Gewalt: beide Parteien haften nicht für die Nichterfüllung einer der vertraglich vereinbarten Klauseln, wenn diese auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik. Entsprechendes gilt, wenn ein Projektpartner von myclimate von diesen Umständen bedroht ist und infolgedessen die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt werden können.
3.6 myclimate Deutschland gibt keine Garantie dafür, dass das myclimate-Knowhow vollständig oder frei von Mängeln ist oder voraussetzungslos mit lokalen Gesetzen und öffentlichen Vorschriften übereinstimmt. Eine Haftung für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit spezifischer Softwarefunktionalitäten oder das behinderte Funktionieren der myclimate Website und spezifischer Applikationen und Funktionalitäten wird abgelehnt
3.7 myclimate Deutschland und myclimate informieren jährlich (Jahresbericht) umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Emissionsminderungen. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf unserer website www.myclimate.org zum download verfügbar.
3.8 myclimate Deutschland haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen, die den Kunden von einer Zertifizierungsorganisation oder einem myclimate Projektpartner zugänglich gemacht werden.
4. Zahlung
4.1 Rechnungen von myclimate Deutschland sind nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Auf CO2-Kompensationszahlungen des Kunden fällt aufgrund ihres ideellen Charakters keine gesetzliche Mehrwertsteuer an. Der Endpreis aller mehrwertsteuerpflichtigen Service-Dienstleistungen erhöht sich um den jeweils aktuellen Mehrwertsteuersatz.
4.2 Bei verspäteter Zahlung berechnet myclimate Deutschland Verzugszinsen nach §288 Abs. 2 BGB, zur Zeit in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB.
5. Anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Reutlingen. Es gilt deutsches Recht.
6. Steuerliche Absetzbarkeit
myclimate Deutschland ist als gemeinnützig anerkannt und kann seit dem 06.11.2009 steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen.
7. Materialien / Nutzungsrechte
7.1 myclimate Deutschland garantiert, dass es Lizenznehmer von myclimate ist. myclimate Deutschland hält den Kunde frei von jeglichen eventuell anfallenden Lizenzforderung seitens myclimate.
7.2 myclimate Deutschland gewährt dem Kunden hiermit im Rahmen des jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfangs eine nicht exklusive, nicht übertragbare Sub-Lizenz (die «Lizenz») zur Nutzung der Markenrechte und eventuell anderer myclimate Geschäfts- und Dienstleistungsmarken oder Namen und irgendwelcher damit im Zusammenhang stehenden Standards hinsichtlich der Herstellung, dem Vertrieb und der Vermarktung von klimaneutralen Dienstleistungen und damit zusammenhängenden Produkten (gesamthaft Know How). Der Kunde akzeptiert diese Lizenz gemäß den vorliegenden Bestimmungen.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die in 7.2 erwähnte Rechte ausschließlich in der Art und Weise zu nutzen, wie sie in den aktuellen CI Richtlinien von myclimate Deutschland dargestellt sind. Jegliche Abweichung von diesen Markendarstellungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung von myclimate Deutschland.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen von Marken und damit im Zusammenhang stehenden Darstellungen und Logos unmittelbar nach Bekanntgabe von myclimate Deutschland mit zu vollziehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von 6 Monaten nach entsprechender schriftlicher Mitteilung ebenfalls den neuen Darstellungen von myclimate Deutschland anzupassen.
7.5 myclimate Deutschland gewährt dem Kunden das Recht, die Vertragsbeziehung Dritten bekanntzugeben und die eigene Unterstützung der myclimate-Dienstleistungen in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Website, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden und dabei die myclimate-Marke wie durch myclimate Deutschland definiert zu verwenden.
7.6 myclimate Deutschland und myclimate dürfen den Kunden auf der eigenen website oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, der Kunde macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse schriftlich geltend.
8. Salvatorische Klausel
8.1 Für sämtliche Geschäfte (insgesamt oder „im Zusammenhang mit der Minderung von Treibhausgasemissionen“) zwischen Ihnen und myclimate Deutschland gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Änderungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zusage von myclimate Deutschland.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Stand: November 2009


