Strengere Regeln für Green Claims und umweltbezogene Werbung in der EU. Was ändert sich?

Frankreich hat per 1. Januar 2023 die Regeln für umweltbezogene Werbung und Green Claims bereits verschärft, die EU zieht voraussichtlich bald nach. Für Produkte und Dienstleistungen, die mit «klimaneutral» oder ähnlichen Bezeichnungen beworben werden, gelten strengere Auflagen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen, die sie verursachen. Das myclimate Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» erfüllt sämtliche Anforderungen der neuen Gesetze.

Green Claims wie «emissionsfrei» oder «klimaneutral» sind aus der Werbung kaum mehr wegzudenken. Die Aussagekraft solcher umweltbezogener Werbeaussagen ist für Konsument*innen allerdings begrenzt. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 stufte mehr als die Hälfte aller Green Claims in der EU als vage, irreführend oder unbegründet ein. 

Um dem entgegenzuwirken, sollen die Regeln verschärft werden. Die Europäische Kommission hat im März 2023 einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Bis diese effektiv gültig ist, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Frankreich ist bereits einen Schritt weiter: Ein neues Gesetz, das umweltbezogene Werbung an klare Bedingungen knüpft, ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. 

Welche neuen Standards plant die EU für Green Claims? 

Die Verschärfung der Regulierung von Green Claims in der EU erfolgt im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission. Die neue Richtlinie schafft klare und einheitliche Standards für umweltbezogene Werbung, mit denen Green Claims verlässlich, vergleichbar und überprüfbar werden. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und den Konsument*innen in der EU informierte Kaufentscheide zu ermöglichen. 

Die Richtlinie gilt für Offset-basierte Claims. Diese müssen künftig unter anderem folgende Punkte erfüllen: 

  • Reduktionsanstrengungen müssen Vorrang vor Kompensationen haben 
     
  • Claims müssen klar unterscheiden zwischen Ergebnissen eigener Reduktionen und solchen, die durch Kompensationen erreicht wurden
     
  • Details zu Kompensationen, beispielsweise zur Methodik (Reduktion oder Removal), müssen angegeben werden 

Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstoßen, sollen mit Bußgeldern bestraft werden. Die Verschärfung ist noch nicht final. Das EU-Parlament hat der neuen Richtlinie im Mai 2023 mit großer Mehrheit zugestimmt. In einem nächsten Schritt muss sie nun noch vom Europäischen Rat angenommen werden.

Wie ist die Gesetzeslage zu umweltbezogener Werbung in Frankreich? 

In Frankreich ist seit dem 1. Januar 2023 ein Gesetz (Art. L229-68 du code de l'environnement) in Kraft, das strenge Regeln zu umweltbezogener Werbung aufstellt. Der Begriff «klimaneutral» oder eine andere Formulierung mit der gleichen Bedeutung sind in der Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung nur erlaubt, wenn: 

  • Ein jährlich aktualisierter Bericht über die Treibhausgasemissionen des Produkts oder der Dienstleistung gemäß der Norm NF EN ISO 14067 (oder einer gleichwertigen Norm) erstellt wird. 
     
  • Ein 10-Jahresplan vorliegt, der aufzeigt, wie die Treibhausgasemissionen des Produkts oder der Dienstleistung kontinuierlich reduziert werden, einschließlich quantifizierter jährlicher Reduktionsziele. 
     
  • Ein Bericht mit Einzelheiten zu den Projekten, mit denen die verbleibenden Treibhausgasemissionen kompensiert werden, erstellt wird. Darin müssen unter anderem die Kosten pro Tonne CO₂-Äquivalent und die Modalitäten für den Verzicht auf eine Doppelzählung erfasst sein. 
     
  • Eine Zusammenfassung all dieser Punkte öffentlich zugänglich ist, beispielsweise auf einer Webseite. 

Wie setzt myclimate die verschärften Green-Claims-Vorschriften um? 

Mit dem Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» hat myclimate ein Label entwickelt, das die neuen Anforderungen bereits aufnimmt. Unternehmen können damit ausweisen, dass sie in Gastländern so viele Emissionen einsparen, wie sie selber ausstoßen. So stellen sie ihre eigenen Reduktionsmaßnahmen glaubwürdig in den Vordergrund der Kommunikation. Zu diesem Zweck erstellen myclimate-Expert*innen plausbilisierte CO₂-Bilanzen, die als Basis für die Berechnung dienen. Mit dem Impact-Label gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen auch nach den geplanten Verschärfungen weiterhin alle Vorschriften. 

Alles zum neuen Impact-Label von myclimate lesen Sie hier.

Quellen:
SwissRecycle - Neue Green Claims-Richtlinie der EU 

TaylorWessing - Neue EU-Richtlinie „on green claims“

 

 

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