Was ist mit CO2-Budget gemeint?

Mit dem Begriff CO₂-Budget wird veranschaulicht, wie viel CO₂ pro Einwohner*in unter dem Strich verursacht werden darf, um die globale Erwärmung auf 1,5°C begrenzen zu können. Durch die Ratifizierung des Pariser Abkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren und die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen. Aufgrund der historisch durch die Schweiz verursachten Emissionen beträgt das jährliche Budget pro Person in der Schweiz bis 2100 höchstens 0,47t CO₂.

Diese Zahl wurde von Forschenden der Universitäten Utrecht und Melbourne im Auftrag des Vereins KlimaSeniorinnen für ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2023 berechnet. Sie basiert auf dem Gesamtbudget an CO₂ von 381 Megatonnen ab 2022 bis 2100, welches der Schweiz aufgrund ihrer Bevölkerungszahl und ihren historischen Emissionen noch zur Verfügung steht, um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu limitieren. Dieses wurde anschließend gleichmäßig auf alle Einwohner*innen der Schweiz bis 2100 verteilt. 

Eine ähnliche Zahl wurde von Forscher*innen der Universität Genf im Jahr 2015 im Auftrag des Schweizer Bundesamtes für Umwelt (BAFU) für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf 2.0°C berechnet. Bei einem Gesamtbudget der Schweiz von 520 Megatonnen CO₂ ab 2015 beträgt das jährliche Budget pro Person in der Schweiz bis 2100 maximal 0.6t CO₂.  

Da die Schweiz nach wie vor weit mehr CO₂ als das theoretische Budget verursacht, liegt das effektive CO₂-Budget für die Zukunft noch tiefer. Um ohne Negativemissionen innerhalb des Budgets zu bleiben, müsste die Schweiz bis 2040 Netto-Null erreichen. Grundsätzlich gilt: Je später das Ziel der Netto-Null-Emissionen erreicht wird, desto höhere Negativemissionen durch Klimaschutzprojekte und CO₂-Speichertechnologien werden nötig sein (siehe: Was sind Negativemissionen?).  

 

Quellen:

Dao, et al. (2015) 

Robiou du Pont & Nicholls (2023) 

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