VCS
Der Verified Carbon Standard (VCS), früher Voluntary Carbon Standard, ist ein Standard zur Zertifizierung von CO2-Emissionsreduktionen der Organisation VERRA, die 2007 gegründet wurde und zurzeit der meistverbreitete Standard auf dem freiwilligen CO2 Markt ist. myclimate nimmt nur sehr ausgewählte VCS-Projekte, vor allem aus dem Landnutzungs-Bereich (LUF), ins Portfolio auf, und auch nur, wenn diese zusätzlich mit dem CCB- (Climate, Community & Biodiversity) und/oder SD-VISta-Standard (Sustainable Development Verified Impact Standard) zertifiziert werden. Gewohnheits- und gesetzliche Rechte müssen anerkannt und respektiert, eine freie, vorgängige und informierte Zustimmung eingeholt, sowie direkte und indirekte Kosten, Nutzen und Risiken bewertet und überwacht werden. Zudem muss schützenswerte Natur erhalten und ein positiver Nettoeffekt auf das Klima, die lokale Gemeinschaft und die biologische Vielfalt sichergestellt werden.
CDM
Die CDM-Regeln befinden sich in einer Übergangsphase. Bis 2020 wurden CDM-Projekte von einer von den Vereinten Nationen anerkannten Stelle und weiteren unabhängigen Stellen überprüft. Diese sogenannten Credits sind dabei im Zuge des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung als eines der drei vom Kyoto-Protokoll vorhergesehene flexiblen Mechanismen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen entstanden. Das Ziel war es, Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen und zur Verhinderung des Klimawandels beizutragen. Der Mechanismus wollte so dazu beitragen, dass Emissionsminderungen dort realisiert werden, wo die Kosten am geringsten sind, die wirtschaftliche Belastung für die Erfüllung der Kyoto-Ziele also niedriger ist. Grundidee hierbei ist, dass es zweitrangig ist, wo Emissionen abgebaut werden. Global gesehen ist entscheidend, dass es weniger werden. Auf diese Art und Weise wurden Industrieländer dabei unterstützt, ihre quantifizierten Emissionsbegrenzungs- und Reduktionsverpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Massnahmen, die im Rahmen dieses Mechanismus zur Emissionsminderung umgesetzt wurden, generierten daraus Emissionszertifikate, sogenannte Certified Emission Reductions (CER). Diese können Industrieländer an ihre Einsparungsziele anrechnen. Ein CER belegt dabei eine Emissionsreduktion um eine Tonne CO₂-Äquivalente. Der Nachfolger der CERs werden voraussichtlich Credits mit Corresponding Adjustments sein. Für laufende CDM-Projekte und -Programme (PoA), die registriert werden, um den Übergang zum neuen Mechanismus gemäß Artikel 6, Absatz 4 des Pariser Übereinkommens abzuschließen, gelten verschiedene Bedingungen (siehe Kapitel XI.A. Transition of clean development mechanism activities).
Von Kyoto nach Paris zu Glasgow
Um den internationalen Klimaschutzprozess nach 2020, also nach der Gültigkeit des Kyoto-Protokolls, aufrechterhalten zu können, bestand die Notwendigkeit eines neuen Klimaabkommens. Dieses wurde 2015 auf der Klimaschutzkonferenz in Paris als das «Übereinkommen von Paris» verabschiedet. 2021 wurde an der COP26 in Glasgow der für Klimaschutzprojekte relevante Artikel 6 verabschiedet, der Emissionsverminderungen zwischen Staaten untereinander (6.2) und zwischen Staaten und Privaten (6.4.), also dem sogenannten Freiwilligenmarkt, regelt. Zertifikate des freiwilligen Marktes, welche bis zum Jahr 2020 generiert wurden (vintage 2020 oder älter) fallen noch unter das Kyoto-Protokoll. Zertifikate jüngeren Datums fallen bereits unter das Regelwerk des Pariser Klimaschutzabkommens.
Klimaschutzprojekte in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein
BAFU/BFE für den verpflichtenden Kompensationsmarkt in der Schweiz
Das CO₂-Gesetz und die dazugehörige CO₂-Verordnung bilden die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von CO₂-Kompensationsprojekten im verpflichtenden CO₂-Markt in der Schweiz. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie BFE Empfehlungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen ausgearbeitet und in der Vollzugsmitteilung «Projekte zur Emissionsverminderung im Inland» dargelegt.
myclimate Guidelines for Domestic Projects
Die «myclimate Guidelines for Domestic Projects» dienen als Grundlage für die Entwicklung von Klimaschutzprojekten in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, bei welchen kein offizieller Standard zur Verfügung steht. Die «myclimate Guidelines for Domestic Projects» wurden in Anlehnung an die strengen Vorgaben des Gold Standards und der Schweizer Vollzugsmitteilung des BAFU und des BFE entwickelt. Sie dienen als Grundlage sowohl für freiwillige Klimaschutzbeiträge mit oder ohne myclimate Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig», als auch für Regionalen Klimaschutz für Unternehmen. Alle Projekte unter den Guidelines werden von unabhängigen, externen Auditoren überprüft, mit Ausnahme von sehr kleinen Regionalen Klimaschutzprojekten, bei welchen myclimate eine interne Validierung und Verifizierung durchführt. Alle Projekte unter diesen Guidelines, ausser Projekte für Regionalen Klimaschutz (siehe unten), werden zur Absicherung der Qualität mit Zertifikaten von internationalen Klimaschutzprojekten hinterlegt.
Regionaler Klimaschutz für Unternehmen
Bei regionalem Klimaschutz steht das Erreichen eines Engagements für Klimaschutz in der Nähe im Vordergrund. Die «myclimate Guidelines for Domestic Projects» dienen auch hier als Grundlage für die Entwicklung. Das myclimate Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» ist nicht anwendbar. Dies, weil diese Projekte nicht von einem externen Standard zertifiziert sind und der Klimaschutzbeitrag in die Projekte unabhängig von zuvor bilanzierten, betrieblichen Emissionen getätigt werden kann.
Weitere spannende Informationen rund um den Klimawandel und Klimaschutz in Deutschland finden Sie in unserem Klimabooklet